Startseite  Aktuelles  Sitemap  Suche Hauptmenü Schriftgröße Breadcrump Seiteninhalt Impressum  Hilfe 
Aktualisiert

Zusatznavigation

Hintergrund Grafik
Schrift:
Schriftgröße klein Schriftgröße mittel Schriftgröße groß

Allgemein

sind im Gemeindeamt Frauenstein während der Amtsstunden abzugeben. Amtsstunden sind: montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr, beim Fundamt (Gemeindeamt in Kraig, Schulstraße 1, 1. Stock, Sachbearbeiterin Frau Walburga Fleischhacker).

Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizei- und Gendarmeriedienststellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z. B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden. Finden Sie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Kennzeichentafeln od. waffen-rechtliche Urkunden müssen diese bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan abgegeben werden.

Als Finder haben Sie (gegenüber dem Eigentümer) natürlich Anspruch auf Finderlohn und Ersatz der Barauslagen bzw. des Verdienstentganges.

Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach umschrieben ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem Ort hinterlassen wurde, der unter der Aufsicht eines Dritten steht (z. B. Restaurant, Sporthalle, ...). Demzufolge haben Personen, die an diesem Ort tätigt sind, auch keinen Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Gegenständen 10 %, bei vergessenen Gegenständen 5 %. Wenn der Wert des Fundgegenstandes € 2.000,-- übersteigt, so wird der Finderlohn für den Wert, der € 2.000,-- übersteigt, halbiert.

Wer einen Fund verheimlicht und ihn für sich behält, macht sich strafbar. Nach § 134 Strafgesetzbuch drohen für Fundunterschlagungen eine Geldstrafe bis 360 Tagsätze oder sechs Monate Haft; bei Unterschlagung eines sehr wertvollen Gegenstandes erhöht sich der Strafrahmen auf fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Sie haben etwas verloren?

Um im Gemeindebereich der Gemeinde Frauenstein verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen unser Fundamt rund um die Uhr zur Verfügung. Verlorene od. vergessene und im Fundamt der Gemeinde Frauenstein abgegebene Gegenstände können Sie (als Eigentümer) im Fundamt der Gemeinde Frauenstein während der Amtsstunden abholen.

Sollten Sie eine polizeiliche Verlustanzeige erstatten wollen, senden Sie ein E-Mail an gemeinde@frauenstein.at mit Beschreibung des verlorenen Gegenstandes unter Angabe des vermutlichen Verlusttages (Verlustzeitraum) 

zurück



Info Box
Veranstaltungen
Gesundheitsland Kärnten
HELP.gv.at - Ihr Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich
kaernten.at Das Onlineportal für Ihren Urlaub bei Freunden!
Aktive Gemeinde
W3C - valide WAI-AA W3C - valide CSS W3C - valide XHTML
COPYRIGHT © 2012 Gemeinde Frauenstein | A-9311 Kraig | Impressum
Tel.: +43 (4212) 2751-0 | Fax: +43 (4212) 2751-22 | E-Mail: gemeinde@frauenstein.at