

FRÜHJAHR 2012.
| SONDERMÜLL | KRAIG | Samstag, 28. April 2012 | 9 bis 11 Uhr |
| SPERRMÜLL |
KRAIG und OBERMÜHLBACH |
Freitag, 11. Mai 2012 und |
8 bis 18 Uhr und |
HERBST 2012:
| SONDERMÜLL | KRAIG | Samstag, 08. September 2012 | 7 bis 19 Uhr |
| SPERRMÜLL | KRAIG | Freitag, 14. September 2012 | 9 bis 11 Uhr |
Kraig, Einfahrt Meiseldinger Straße, Nähe FF Rüsthaus
Obermühlbach, FF-Rüsthaus
Sie werden gebeten, Ihren Sperrmüll zu den oben angeführten Sammelstellen zu bringen und dort in die bereitstehenden Container abzuladen. Für die Anlieferung sind die vorangeführten Uhrzeiten unbedingt einzuhalten. Eine Anlieferung des Sperrmülls vor oder nach dem angeführten Termin darf nicht erfolgen. Bitte halten Sie die Termine genau ein und helfen Sie uns somit, diese Müllbeseitigung rasch und effizient durchführen zu können.
WAS IST ALTEISEN?
Eisenteile, Blech, Öfen ohne Ölreste, Herde, Tonnen, Draht, Waschmaschinen, Fahrräder usw., jedoch nur aus dem Haushalt.
WAS IST SPERRMÜLL?
alles, was wegen seiner Größe und Sperrigkeit nicht im Müllsack bzw. in Mülltonnen gesammelt werden kann und nicht als Problemstoff betrachtet wird. z.B. Kästen, Betten, Matratzen, Fernseher, Teppiche, sperriger Müll aus dem Haushalt!
ACHTUNG: keine Autowracks, keine Autoteile, keine Mopeds!!
keine Altreifen, kein Hausmüll, kein Sondermüll!!
kein Bauschutt (auch keine Fensterflügel und Fensterstöcke)!!
keine Silofolien
ELEKTROALTGERÄTE
Elektroaltgeräte können seit 13. August 2005 kostenlos abgegeben werden und umfassen folg. Kategorien:
- Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, E-Herde, Mikrowellengeräte, Klimageräte)
- Kühl- und Gefriergeräte
- Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte (Laptops)
- Elektrokleingeräte (Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Drucker, Computer, Telefone, Radiogeräte, Videorecorder, Bohrmaschinen, Videospiele)
!!! Bei der Sondermüllbeseitigung am 28. April 2012 werden keine Elektroaltgeräte angenommen !!!!
ILLEGALE ABFALLSAMMELAKTIONEN
Immer wieder kommt es vor, dass vor allem die sogenannte „Ungarische Kleinmaschinenbrigade“ mittels Flugblättern Sammlungen von Gegenständen, die nicht mehr gebraucht werden, ankünden.
Da diese „Kleinmaschinenbrigade“ über keine Sammlerberechtigung gemäß abfallrechtlichen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) verfügt, sind diese Sammlungen als rechtswidrig einzustufen. Aber auch Liegenschaftseigentümer, die ihren Sperrmüll auf Aufruf der Brigade hin entledigen wollen, machen sich dahingehend strafbar, indem sie einerseits gegen die Bestimmungen des §15 Abs. 5 AWG 2002 verstoßen und gemäß §79 Abs. 1 AWG 2002 für die Aushändigung von gefährlichen Abfällen (dazu gehören u.a. Kühlgeräte, Fernseher etc.) ebenfalls mit einem Strafrahmen ab 730 Euro aufwärts bedroht sind.
Derartige Sammelaktionen durch die „Kleinmaschinenbrigade“ sind also gesetzwidrig und verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden.
Bitte leisten Sie daher solchen und ähnlichen Aufrufen keine Folge und stellen Sie keinesfalls Sperrmüll oder Elektroaltgeräte zur Abholung bereit. Derartige Abfälle dürfen nur über die gemeindeeigene Sperrmüll- und Problemstoffsammlung entsorgt werden.